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Frankfurt / Main, 18.04.2002 Pressemitteilung 14 / 02
Krebs-Diagnoseverfahren PET als ambulante Kassenleistung abgelehnt Fachgesellschaften
fordern Neubewertung
PET international anerkannte Regelleistung
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 26. Februar 2002
die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) als vertragsärztliche Regelleistung
zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt. Tritt diese Entscheidung
Ende April in Kraft, so kann die PET in Zukunft nur als privatärztliche
Leistung oder als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung erbracht werden.
Dies hätte eine Krebsdiagnostik nach dem Zwei-Klassen-Prinzip zur
Folge. Auch Modellvorhaben zur weiteren Prüfung der Methode wären
gefährdet. Die Deutsche Krebsgesellschaft fordert im Konsens mit der
Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin die verantwortlichen Politiker
auf, dem Beschluss des Bundesausschusses zu widersprechen. Es gilt, die PET
neu zu bewerten - und zwar unter Berücksichtigung aller wissenschaftlichen
Studien. In seiner Prüfung und Beurteilung der PET konzentriert sich
der Bundesausschuss auf lediglich fünf mögliche Einsatzgebiete
der PET. Dies entspricht einem Anteil von nur 20-30% aller durchgeführten
PET-Untersuchungen. Bewertet wird zudem nicht die Aussagekraft der Methode
selbst, sondern ob PET im Vergleich zu anderen bildgebenden Verfahren wie
der Computer- oder Magnetresonanztomographie eine höhere Relevanz für
den potenziellen Behandlungsverlauf hat. Die Ablehnung der PET als Regelleistung
begründet der Bundesausschuss mit nicht abgeschlossener Forschung und
unzureichenden Datenlage. Gerade im Bereich der Krebsmedizin erscheint
die PET allerdings unverzichtbar. Hier konnte bei einer großen
Zahl von Erkrankungen bzw. Krankheitssituationen in Studien mit vielen Tausend
Patienten die Bedeutung und Überlegenheit der PET-Diagnostik und
Therapieüberwachung belegt werden. Dies war Grundlage dafür,
dass die Vereinigten Staaten, die Schweiz und andere europäische
Länder die Positronen-Emissions-Tomographie für die breite Versorgung
der Patienten zugelassen haben. Auch der Wissenschaftsrat hat die PET
positiv bewertet und eine weitere Evaluation der Methode im Rahmen von Modellvorhaben
empfohlen. Die Verwirklichung derartiger Modellvorhaben setzt jedoch die
entsprechende Unterstützung der Versicherungsträger voraus. PET
als bildgebendes Diagnoseverfahren nutzt den Zellstoffwechsel, um krankhaftes
Gewebe möglichst frühzeitig aufzuspüren und im weiteren Verlauf
darzustellen. Damit eröffnet sich auch für Erkrankungen des Herzens
oder Zentralen Nervensystems ein vielversprechender diagnostischer Zugang.
2.588 Zeichen Abdruck honorarfrei Deutsche Krebsgesellschaft e.V. Hanauer
Landstraße 194, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 63 00 96 0, Fax:
069 / 63 00 96 66 E-Mail: service@krebsgesellschaft.de, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Barbara Michels, Tel.: 069 / 63 00 96 93, Fax: 069 / 63 00 96 66, E-Mail:
presse@krebsgesellschaft.de
Frankfurt / Main, 18.04.2002 Pressemitteilung
14 / 02, Hintergrundtext
Stellungnahme der Deutschen Krebsgesellschaft zum Entscheid des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gegen
PET als ambulante Kassenleistung
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 26. Februar
2002 die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) als vertragsärztliche
Regelleistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt.
Tritt diese Entscheidung Ende April in Kraft, ist keinerlei Kostenerstattung
durch die gesetzlichen Krankenkassen im ambulanten Bereich mehr zulässig.
PET kann somit nur noch als privatärztliche Leistung oder bei gesetzlich
Krankenversicherten als Igel-Leistung erbracht werden. Auch im stationären
Bereich sind mit Einführung der DRG-Vergütung Probleme zu erwarten.
Wird keine PET-Ziffer aufgenommen, muss die Leistung über die allgemeinen
Pauschalen finanziert werden.
Die Ablehnung der PET wird vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
damit begründet, dass sich die PET noch im Stadium der Forschung befindet
und die vorhandene Datenlage nicht ausreichend sei. Zur Bewertung herangezogen
wurden jedoch nur die 5 Indikationen, für die der radioaktiv markierte
Tracer Fluor-Deoxy-Glukose durch das Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte arzneimittelrechtlich zugelassen ist. Diese Indikationen
umfassen nur ca 20-30% der durchgeführten PET-Untersuchungen. Nicht
bewertet wurde die Aussagekraft der Methode selbst, sondern ob PET im Vergleich
zu den übrigen bildgebenden Verfahren wie CT, MRT, Spect eine höhere
Relevanz für die potentiellen Behandlungsverläufe besitzt und auch
dieses nur bei den zugelassenen 5 Indikationen: Myokardvitalität, Epilepsie,
Gliomrezidive und pulmonaler Rundherd bei erhöhtem Operationsrisiko.
Unstrittig ist, dass v.a. in den Gebieten Neurologie und Kardiologie die
wissenschaftliche Datenlage unter einem Kosten-Nutzen-Vergleich noch weiterer
Validierung bedarf.
Im Bereich der Onkologie gibt es eine Reihe von Indikationen, bei denen
nach anerkannten EBM-Kriterien an vielen Tausend gut dokumentierten Patienten
und in einem breiten interdisziplinären Konsens die Bedeutung
der PET-Diagnostik wie Therapieüberwachung belegt ist. Dies war
Grundlage dafür, dass die Vereinigten Staaten, die Schweiz und andere
europäische Länder die Positronen-Emissions-Tomographie für
die breite Versorgung der Patienten zugelassen haben.
Auch der Wissenschaftsrat hat sich in seiner Stellungnahme zu PET vom
13. Juli 2001 eindeutig positiv geäußert und eine weitere Evaluation
der Methode mit der Möglichkeit der Finanzierung im Rahmen eines Modellversuches
gemäß § 63 SGB V empfohlen. Die Verwirklichung eines solchen
Modellvorhabens setzt jedoch die entsprechende Unterstützung der Versicherungsträger
voraus. Der Wissenschaftsrat sieht die Frage, ob PET additiv oder alternativ
zu anderen bildgebenden Verfahren einzusetzen ist, mittlerweile für
einige klinische Indikationen geklärt. Diese Klärung erfolgte im
Rahmen der fünf bisher abgehaltenen Konsensus-Konferenzen, deren Einrichtung
er 1994 empfohlen hatte. Für weitere Indikationen ist der Stellenwert
der PET innerhalb der bildgebenden diagnostischen Stufenleiter noch zu spezifizieren.
Damit nimmt der Wissenschaftsrat die auch normalerweise vom Bundesausschuss
vertretene Stellung ein, wonach eine Methode, welche von einem bedeutenden
Teil der Wissenschaft und Ärzteschaft positiv beurteilt wird, im Rahmen
eines Modellvorhabens nach § 63 SGB V
evaluiert werden sollte, sofern der Grund der Ablehnung als GKV-Leistung
in der ungenügenden wissenschaftlichen Literatur zu sehen ist.
Bei PET kam der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu einer
anderen Entscheidung. Mit gleicher Begründung wie die Entscheidung bei
anderen Methoden zurückgestellt und ein Modellversuch initiiert wird,
wurde PET sofort abgelehnt und damit die Chance zu einem Modellvorhaben verwehrt.
Der Bundesausschuss negiert mit seiner Ablehnung die Empfehlung des Wissenschaftsrates
wie auch die Ergebnisse fundierter klinischer Studien. Unter Berücksichtigung
des beträchtlichen Entwicklungspotentials der PET in der Onkologie sind
wir der Meinung, dass die vom BMBF und anderen Trägern unterstützten
Modellvorhaben benutzt werden sollte, um den Stellenwert von PET bei onkologischen
Fragestellungen unter Berücksichtigung der diagnostischen Effektivität
wie auch unter sozioökonomischen Aspekten zu prüfen.
Die Deutsche Krebsgesellschaft fordert die für das Gesundheitswesen
verantwortlichen Politiker auf, dem Beschluss des Bundesausschusses in der
aktuellen Form zu widersprechen und den Bundesausschuss für Ärzte
und Krankenkassen aufzufordern, dass eine Nachbewertung der Methode unter
Berücksichtigung aller wissenschaftlichen Studien vorgenommen und die
Methode im Rahmen eines Modellvorhabens weiter evaluiert wird.
4.755 Zeichen
Abdruck honorarfrei
Deutsche Krebsgesellschaft
Prof. Dr. R. Engenhart-Cabillic
Klinikum der Philipps-Universität Marburg
Quelle: http://info.krebsgesellschaft.de "Positronen" bei Suche eingeben
siehe auch Artikel der
Ärztezeitung
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: cgd - 01.10.2004 |
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