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Frankfurt / Main, 18.04.2002 Pressemitteilung 14 / 02

Krebs-Diagnoseverfahren PET als ambulante Kassenleistung abgelehnt Fachgesellschaften fordern Neubewertung

PET international anerkannte Regelleistung

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 26. Februar 2002 die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) als vertragsärztliche Regelleistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt. Tritt diese Entscheidung Ende April in Kraft, so kann die PET in Zukunft nur als privatärztliche Leistung oder als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung erbracht werden. Dies hätte eine Krebsdiagnostik nach dem Zwei-Klassen-Prinzip zur Folge. Auch Modellvorhaben zur weiteren Prüfung der Methode wären gefährdet. Die Deutsche Krebsgesellschaft fordert im Konsens mit der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin die verantwortlichen Politiker auf, dem Beschluss des Bundesausschusses zu widersprechen. Es gilt, die PET neu zu bewerten - und zwar unter Berücksichtigung aller wissenschaftlichen Studien. In seiner Prüfung und Beurteilung der PET konzentriert sich der Bundesausschuss auf lediglich fünf mögliche Einsatzgebiete der PET. Dies entspricht einem Anteil von nur 20-30% aller durchgeführten PET-Untersuchungen. Bewertet wird zudem nicht die Aussagekraft der Methode selbst, sondern ob PET im Vergleich zu anderen bildgebenden Verfahren wie der Computer- oder Magnetresonanztomographie eine höhere Relevanz für den potenziellen Behandlungsverlauf hat. Die Ablehnung der PET als Regelleistung begründet der Bundesausschuss mit nicht abgeschlossener Forschung und unzureichenden Datenlage. Gerade im Bereich der Krebsmedizin erscheint die PET allerdings unverzichtbar. Hier konnte bei einer großen Zahl von Erkrankungen bzw. Krankheitssituationen in Studien mit vielen Tausend Patienten die Bedeutung und Überlegenheit der PET-Diagnostik und Therapieüberwachung belegt werden. Dies war Grundlage dafür, dass die Vereinigten Staaten, die Schweiz und andere europäische Länder die Positronen-Emissions-Tomographie für die breite Versorgung der Patienten zugelassen haben. Auch der Wissenschaftsrat hat die PET positiv bewertet und eine weitere Evaluation der Methode im Rahmen von Modellvorhaben empfohlen. Die Verwirklichung derartiger Modellvorhaben setzt jedoch die entsprechende Unterstützung der Versicherungsträger voraus. PET als bildgebendes Diagnoseverfahren nutzt den Zellstoffwechsel, um krankhaftes Gewebe möglichst frühzeitig aufzuspüren und im weiteren Verlauf darzustellen. Damit eröffnet sich auch für Erkrankungen des Herzens oder Zentralen Nervensystems ein vielversprechender diagnostischer Zugang.

2.588 Zeichen Abdruck honorarfrei Deutsche Krebsgesellschaft e.V. Hanauer Landstraße 194, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 63 00 96 0, Fax: 069 / 63 00 96 66 E-Mail: service@krebsgesellschaft.de, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Barbara Michels, Tel.: 069 / 63 00 96 93, Fax: 069 / 63 00 96 66, E-Mail: presse@krebsgesellschaft.de

 Frankfurt / Main, 18.04.2002 Pressemitteilung 14 / 02, Hintergrundtext

Stellungnahme der Deutschen Krebsgesellschaft zum Entscheid des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gegen PET als ambulante Kassenleistung

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 26. Februar 2002 die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) als vertragsärztliche Regelleistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt. Tritt diese Entscheidung Ende April in Kraft, ist keinerlei Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen im ambulanten Bereich mehr zulässig. PET kann somit nur noch als privatärztliche Leistung oder bei gesetzlich Krankenversicherten als Igel-Leistung erbracht werden. Auch im stationären Bereich sind mit Einführung der DRG-Vergütung Probleme zu erwarten. Wird keine PET-Ziffer aufgenommen, muss die Leistung über die allgemeinen Pauschalen finanziert werden.
Die Ablehnung der PET wird vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen damit begründet, dass sich die PET noch im Stadium der Forschung befindet und die vorhandene Datenlage nicht ausreichend sei. Zur Bewertung herangezogen wurden jedoch nur die 5 Indikationen, für die der radioaktiv markierte Tracer Fluor-Deoxy-Glukose durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte arzneimittelrechtlich zugelassen ist. Diese Indikationen umfassen nur ca 20-30% der durchgeführten PET-Untersuchungen. Nicht bewertet wurde die Aussagekraft der Methode selbst, sondern ob PET im Vergleich zu den übrigen bildgebenden Verfahren wie CT, MRT, Spect eine höhere Relevanz für die potentiellen Behandlungsverläufe besitzt und auch dieses nur bei den zugelassenen 5 Indikationen: Myokardvitalität, Epilepsie, Gliomrezidive und pulmonaler Rundherd bei erhöhtem Operationsrisiko.
Unstrittig ist, dass v.a. in den Gebieten Neurologie und Kardiologie die wissenschaftliche Datenlage unter einem Kosten-Nutzen-Vergleich noch weiterer Validierung bedarf.
Im Bereich der Onkologie gibt es eine Reihe von Indikationen, bei denen nach anerkannten EBM-Kriterien an vielen Tausend gut dokumentierten Patienten und in  einem breiten interdisziplinären Konsens die Bedeutung der PET-Diagnostik wie Therapieüberwachung belegt ist. Dies war Grundlage dafür, dass die Vereinigten Staaten, die Schweiz und andere europäische Länder die Positronen-Emissions-Tomographie für die breite Versorgung der Patienten zugelassen haben.
Auch der Wissenschaftsrat hat sich in seiner Stellungnahme zu PET vom 13. Juli 2001 eindeutig positiv geäußert und eine weitere Evaluation der Methode mit der Möglichkeit der Finanzierung im Rahmen eines Modellversuches gemäß § 63 SGB V empfohlen. Die Verwirklichung eines solchen Modellvorhabens setzt jedoch die entsprechende Unterstützung der Versicherungsträger voraus. Der Wissenschaftsrat sieht die Frage, ob PET additiv oder alternativ zu anderen bildgebenden Verfahren einzusetzen ist, mittlerweile für einige klinische Indikationen geklärt. Diese Klärung erfolgte im Rahmen der fünf bisher abgehaltenen Konsensus-Konferenzen, deren Einrichtung er 1994 empfohlen hatte. Für weitere Indikationen ist der Stellenwert der PET innerhalb der bildgebenden diagnostischen Stufenleiter noch zu spezifizieren. Damit nimmt der Wissenschaftsrat die auch normalerweise vom Bundesausschuss vertretene Stellung ein, wonach eine Methode, welche von einem bedeutenden Teil der Wissenschaft und Ärzteschaft positiv beurteilt wird, im Rahmen eines Modellvorhabens nach § 63 SGB V
evaluiert werden sollte, sofern der Grund der Ablehnung als GKV-Leistung in der ungenügenden wissenschaftlichen Literatur zu sehen ist.
Bei PET kam der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu einer anderen Entscheidung. Mit gleicher Begründung wie die Entscheidung bei anderen Methoden zurückgestellt und ein Modellversuch initiiert wird, wurde PET sofort abgelehnt und damit die Chance zu einem Modellvorhaben verwehrt.
Der Bundesausschuss negiert mit seiner Ablehnung die Empfehlung des Wissenschaftsrates wie auch die Ergebnisse fundierter klinischer Studien. Unter Berücksichtigung des beträchtlichen Entwicklungspotentials der PET in der Onkologie sind wir der Meinung, dass die vom BMBF und anderen Trägern unterstützten Modellvorhaben benutzt werden sollte, um den Stellenwert von PET bei onkologischen Fragestellungen unter Berücksichtigung der diagnostischen Effektivität wie auch unter sozioökonomischen Aspekten zu prüfen.
Die Deutsche Krebsgesellschaft fordert die für das Gesundheitswesen verantwortlichen Politiker auf, dem Beschluss des Bundesausschusses in der aktuellen Form zu widersprechen und den Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen aufzufordern, dass eine Nachbewertung der Methode unter Berücksichtigung aller wissenschaftlichen Studien vorgenommen und die Methode im Rahmen eines Modellvorhabens weiter evaluiert wird.

4.755 Zeichen
Abdruck honorarfrei

Deutsche Krebsgesellschaft
Prof. Dr. R. Engenhart-Cabillic
Klinikum der Philipps-Universität Marburg

Quelle: http://info.krebsgesellschaft.de "Positronen" bei Suche eingeben

siehe auch Artikel der Ärztezeitung

Home Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: cgd - 01.10.2004