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Natur und Wissenschaft
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Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 27.03.2002, Nr. 73, S. N1
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Kein Geld für Bilder aus dem
Körper?
Unklare Zukunft der Positronen-Emissions-Tomographie
/ Nuklearmediziner besorgt
Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat Ende Februar entschieden,
die ambulante Untersuchung mit der Positronen-Emissions-Tomographie nicht
zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen zu machen. Tritt diese
Entscheidung Ende April in Kraft, ist die Erstattung durch die gesetzlichen
Krankenkassen nicht mehr zulässig. Die Positronen-Emissions-Tomographie kann
dann nur noch als privatärztliche Leistung oder - für die Versicherten der
gesetzlichen Krankenkassen - als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung
erbracht werden. Es ist auch zu befürchten, daß dieser Beschluß Konsequenzen
für die Kostenerstattung im stationären Bereich haben wird.
Die Entscheidung des Bundesausschusses fällt in eine Zeit, in der die
Vereinigten Staaten und andere europäische Länder die Positronen- Emissions-Tomographie
für die breite Versorgung der Patienten zugelassen haben. Die Bundesrepublik
geht offenbar gerade den umgekehrten Weg. Sie nimmt nach Meinung von Hans-Wilhelm
Müller-Gärtner von der Nuklearmedizinischen Klinik der Universität Düsseldorf
den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ein wichtiges Instrument
für die Diagnose und die Therapieüberwachung von Krebs sowie für die Diagnose
von neurologischen und kardiovaskulären Erkrankungen. Die Entscheidung des
Bundesausschusses steht auch im direkten Widerspruch zu einer erst vor wenigen
Monaten abgegebenen Empfehlung des Wissenschaftsrates. Der Wissenschaftsrat
hat sich ausdrücklich für eine Finanzierung dieses Verfahrens durch die gesetzlichen
Krankenkassen ausgesprochen.
Mit der Positronen-Emissions-Tomographie wird die Stoffwechselaktivität
im Körper gemessen. Da Krebszellen einen intensiveren Stoffwechsel aufweisen
als die meisten anderen Zellen, können auf diese Weise Metastasen nachgewiesen
werden. Nach einem Herzinfarkt läßt sich mit der Positronen-Emissions-Tomographie
Narbengewebe von aktivem Herzgewebe unterscheiden. Somit kann man beurteilen,
ob eine herzchirurgische Bypass-Operation sinnvoll ist. Auch in der Neurologie
gibt es zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten.
Das Bild entsteht bei der Positronen-Emissions-Tomographie durch den
Zerfall von Positronenstrahlen, die vor allem in besonders stoffwechselaktiven
Zellen angereichert werden. Der Ort des Zerfalls wird von einer Kamera
registriert. Ein Computer errechnet daraus ein komplexes Bild von der Stoffwechselaktivität
des Körpers. Die Aussagekraft dieser Bilder ist in vielen Fällen höher
als die Aussagekraft von rein morphologischen Bildern.
Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat sich bei seinen Beratungen
über die Positronen-Emissions-Tomographie auf diejenigen fünf Indikationen
beschränkt, für die markierter Traubenzucker als Tracer in Deutschland
zugelassen worden ist. Klinische Studien im In- und Ausland haben inzwischen
aber gezeigt, daß dieses diagnostische Verfahren auch bei anderen Indikationen
einen Therapiegewinn verspricht. Dies wurde im Bundesausschuß nicht berücksichtigt.
Darin sieht W. Knapp, Direktor der Nuklearmedizinischen Klinik an der Medizinischen
Hochschule Hannover und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin,
eine unzulässige Verengung bei der Bewertung der Positronen-Emissions- Tomographie.
Es seien gerade die vom Bundesausschuß nicht bewerteten Indikationen, die
in den Vereinigten Staaten zu einer Ausweitung der Kostenübernahme geführt
haben. Die fünf Anwendungsbereiche, über die der Bundesausschuß negativ entschieden
hat, sind das Feststellen von Schäden am Herzmuskel nach einem Herzinfarkt,
die Identifizierung von Epilepsieherden oder Gehirntumoren, die Begutachtung
von Rundherden in der Lunge sowie der Nachweis von Bauchspeicheldrüsenkrebs.
Anwendungsgebiete wie Haut-, Darm-, Lymph- oder Leberkrebs sind völlig unberücksichtigt
geblieben.
Der Bundesausschuß begründet die Ablehnung der Positronen-Emissions-
Tomographie für den ambulanten Bereich damit, daß sich diese noch im Stadium
der Forschung befinde und eine Verbesserung der Behandlung nicht erwiesen
sei. Er vertritt die Überzeugung, daß die anderen Regelleistungen der Krankenkassen,
etwa die Computer- oder Kernspintomographie, genügen, eine gezielte Behandlung
einleiten zu können. Dabei gibt es klinische Studien an insgesamt 19 000
Patienten, die zeigen, daß die Positronen-Emissions-Tomographie, je nach
Erkrankung, in zwanzig bis fünfunddreißig Prozent der Fälle genauer ist als
die Computertomographie. Das gilt vor allem dann, wenn es darum geht, das
Ausmaß des Tumors zu bestimmen oder wiederkehrende Tumoren aufzuspüren. Außerdem
zeigen Studien an 5000 Patienten, daß die Positronen-Emissions-Tomographie
bei jedem dritten bis sechsten Patienten einen Therapiewechsel wegen falscher
oder unvollständiger Diagnose nahelegt. Eine Zusammenfassung dieser Studien
ist in einem Sonderband des "Journal of Nuclear Medicine" (Bd. 42, S. 1-93)
erschienen. Diese Daten haben die amerikanische Health Care Financing Administration
zur Ausweitung der Kostenübernahme bewogen. Der Bundesausschuß der Ärzte und
Krankenkassen hat diese Daten offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen.
Der Beschluß des Bundesausschusses kommt einer Abwertung der Positronen-
Emissions-Tomographie gleich. Dabei ist dieses Verfahren nach Ansicht von
Rainer Haas von der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Klinische Immunologie
der Universität Düsseldorf häufig wie kein anderes in der Lage, das Stadium
einer Krebserkrankung zu erfassen. Der behandelnde Arzt muß vor Beginn
der Therapie wissen, ob es zu einer Streuung des Primärtumors gekommen
ist. Ist das nicht der Fall, genügt eine Operation. Ansonsten muß die Behandlung
meist durch eine Chemo- oder Strahlentherapie ergänzt werden. Die Positronen-Emissions-Tomographie
ist deshalb bei all den Krebserkrankungen von Bedeutung, die grundsätzlich
an verschiedenen Stellen auftreten oder sehr früh mit der Streuung beginnen.
Dazu zählen das Lymphom, das maligne Melanom, der kleinzellige Lungenkrebs,
Tumore im Kopf- und Halsbereich sowie Erkrankungen, bei denen der Primärtumor
nicht mehr ausfindig gemacht werden kann. Wegen ihrer hohen Nachweisempfindlichkeit
können mit der Positronen-Emissions-Tomographie wiederkehrende Tumore häufig
gezielter und früher als mit anderen Verfahren nachgewiesen werden.
Durch die Entscheidung des Bundesausschusses werden auch Modellvorhaben
gefährdet, die der Wissenschaftsrat empfohlen hat. Mit diesen sollten die
sozioökonomischen Auswirkungen der Positronen-Emissions-Tomographie überprüft
werden. Tritt die Entscheidung des Bundesausschusses in Kraft, ist jede
Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen rechtswidrig, auch
die Kostenübernahme in einem Modellprojekt. Wenn es die Positronen-Emissions-Tomographie
demnächst nur noch als privatärztliche oder individuelle Gesundheitsleistung
gibt, wäre dies nach Überzeugung von Nuklearmedizinern ein weiterer Schritt
zur Zweiklassenmedizin. Im Interesse aller Krankenversicherten wäre deshalb
eine Nachbewertung unter Berücksichtigung aller vorliegenden wissenschaftlichen
Daten dringend erforderlich.
HILDEGARD KAULEN
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